Haupt- & Abgasuntersuchung
Die bereits am 1. Dezember 1951 eingeführte Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO soll gewährleisten, dass Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, keine Sicherheitsmängel aufweisen. Dazu müssen alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen in bestimmten Intervallen einem Prüfer, der einer amtlich anerkannten Prüforganisation – wie beispielsweise der GTÜ - angeschlossen ist, vorgeführt werden.
Die HU-Fristen (Auszug aus der Anlage VIII StVZO)
In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen einen kleinen Auszug aus der umfangreichen Übersicht der HU-Fristen zusammengestellt:
Fahrzeugart |
Beschreibung |
zeitl. Abstand zwischen |
Krafträder |
- |
24 Monate |
Pkw |
nach der ersten Zulassung |
36 Monate |
Danach |
24 Monate |
|
Wohnmobile |
mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t |
36 Monate |
Danach |
24 Monate |
|
Wohnmobile |
mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung |
24 Monate |
Danach |
12 Monate |
|
Wohnmobile |
mit einem zGG über 7,5 t |
12 Monate |
Anhänger |
mit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage, nach der ersten Zulassung |
36 Monate |
Danach |
24 Monate |
|
Anhänger |
die entsprechend § 58 für eine zulässige Höchst-geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t |
24 Monate |
Anhänger |
mit einem zGG von mehr als 3,5 t |
12 Monate |
Seit dem 1. Juli 2012 wird in keinem Bundesland die Hauptuntersuchung zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Darum erhalten die Fahrzeuge bundesweit – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate). Bei Überziehen der Vorführung zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet, als die „normale“ HU.
Was wird alles geprüft?
Bei der HU prüft der Prüfingenieur insgesamt über 150 Punkte an Ihrem Fahrzeug. Hier die wichtigsten Prüfpunkte:
Bremsanlage
- Dichtigkeit der Schläuche und Leitungen
- Wirkung
- Verschleiß
- Freigängigkeit
Lenkanlage
- Spiel
- Dichtigkeit
- Leichtgängigkeit
Sichtverhältnisse
- Spiegel
- Scheiben
- Scheibenwischer
- Scheibenwaschanlage
Lichttechnische Einrichtung und sonstige elektrische Anlage
- Scheinwerfer
- Schlussleuchten
- Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger)
- Bremsleuchten
- Rückstrahler
- Batterie
- Kontroll- und Warneinrichtungen
- Hupe
Achsen und Aufhängung
- Federung
- Stoßdämpfer
- Querlenker
- Gelenke
- Befestigungen
Räder/Reifen
- Größe
- äußere Beschädigungen
- Verschleiß
Fahrgestell, Rahmen, Aufbau und sonstige Ausstattung
- Korrosion an Karosserie und tragenden Teilen
- Bruch
- Achsaufnahmepunkte
- Sicherheitsgurte
- Sitze
Umweltbelastung
- Schalldämpferanlage
- Geräuschverhalten
- Ölverlust
- Abgasverhalten
Identifizierung
- Identifizierungsnummer (FIN)
- Fabrikschild
- amtliche Kennzeichen
- Fahrzeugdokumente
Überschreitung der rechtzeitigen HU
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich.
Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern:
- Mehr als zwei Monate : 15 €
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : 25 €
- Mehr als acht Monate : 40 € und 2 Punkte in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen:
- Bis zu zwei Monate: 15 €
- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 €
- Mehr als vier und bis zu acht Monate: 40 € plus 1 Punkt in Flensburg
- Mehr als acht Monate: 75 € plus 2 Punkte in Flensburg
Mitzubringende Unterlagen
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief, falls Ihr Fahrzeug abgemeldet ist
- Falls Sie bereits vor weniger als einem Monat eine Untersuchung der Abgase vornehmen lassen haben, die entsprechende Bescheinigung
- Gutachten für alle Anbauteile, die nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind
- Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der Hauptuntersuchung